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Schadengutachten
Wenn
der Unfallschaden durch Fremdverschulden eingetreten ist, sind Sie
so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Sie
haben das Recht auf eine Rechtsberatung durch einen Anwalt, auf
freie Wahl Ihres Gutachters, die freie Wahl der Werkstatt oder auch
die freie Wahl Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt zu reparieren,
oder das Fahrzeug beschädigt zu verkaufen. Die Kosten hierfür sind
durch den Versicherer des Unfallgegners zu tragen.
Durch
das Schadengutachten erhalten Sie die zur Schadenregulierung notwendigen
Werte wie:
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- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeugs
- Restwert
- Wertminderung
- sowie
Aussagen über die Reparaturwürdigkeit und die Reparaturdauer
des vorhandenen Schadens.
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Technische
Beweissicherung
Auch
außerhalb eines Unfallgeschehens kann die Notwendigkeit zur Erstellung
eines Gutachtens entstehen.
Zum
Beispiel bei Problemen mit einer Werkstatt kann der Gutachter zur
Klärung beitragen.
Bei
dieser Art von Gutachten geht es darum, festzustellen ob die Arbeiten
wie beauftragt durchgeführt worden sind und ob die Ausführung dem
derzeitigen Stand der Technik entspricht.
Kaufberatung
Nutzen
Sie unser Wissen und die Ausstattung unserer Prüfstelle beim Kauf
eines gebrauchten Fahrzeuges.
- Ist
das "unfallfrei" gekaufte Fahrzeug wirklich unfallfrei?
- Wie
sieht der Unterboden des Fahrzeuges aus?
- Sind
wirklich alle Bereiche des Fahrzeuges inspiziert worden?
Ein
ehrlicher Verkäufer hat kein Problem damit sein Fahrzeug untersuchen
zu lassen. lst das Fahrzeug erst einmal gekauft, ist ein Wandel
meist nur durch einen nervigen Rechtsstreit zu erreichen. |