Schadengutachten

Wenn der Unfallschaden durch Fremdverschulden eingetreten ist, sind Sie so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Sie haben das Recht auf eine Rechtsberatung durch einen Anwalt, auf freie Wahl Ihres Gutachters, die freie Wahl der Werkstatt oder auch die freie Wahl Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt zu reparieren, oder das Fahrzeug beschädigt zu verkaufen. Die Kosten hierfür sind durch den Versicherer des Unfallgegners zu tragen.

Durch das Schadengutachten erhalten Sie die zur Schadenregulierung notwendigen Werte wie:

 
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Restwert
  • Wertminderung
  • sowie Aussagen über die Reparaturwürdigkeit und die Reparaturdauer des vorhandenen Schadens.

Technische Beweissicherung

Auch außerhalb eines Unfallgeschehens kann die Notwendigkeit zur Erstellung eines Gutachtens entstehen.

Zum Beispiel bei Problemen mit einer Werkstatt kann der Gutachter zur Klärung beitragen.

Bei dieser Art von Gutachten geht es darum, festzustellen ob die Arbeiten wie beauftragt durchgeführt worden sind und ob die Ausführung dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.

Kaufberatung

Nutzen Sie unser Wissen und die Ausstattung unserer Prüfstelle beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges.

  • Ist das "unfallfrei" gekaufte Fahrzeug wirklich unfallfrei?
  • Wie sieht der Unterboden des Fahrzeuges aus?
  • Sind wirklich alle Bereiche des Fahrzeuges inspiziert worden?

Ein ehrlicher Verkäufer hat kein Problem damit sein Fahrzeug untersuchen zu lassen. lst das Fahrzeug erst einmal gekauft, ist ein Wandel meist nur durch einen nervigen Rechtsstreit zu erreichen.