Oldtimereinstufung für H-Kennzeichen nach § 23 StVZO

Für den Fall, dass Sie für Ihr Fahrzeug ein sog. H-Kennzeichen beantragen möchten, benötigen Sie für die Zulassungsstelle eine gesonderte Bescheinigung nach § 23 StVZO. Wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen.

Wichtig ist die Definition eines Oldtimers: Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und weitestgehend dem Originalzustand entspricht. Zeitgenössische Änderungen sind erlaubt. Weiterhin muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.

Im Zuge der Oldtimereinstufung muss immer eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Hauptuntersuchung muss in diesem Fall “ohne erkennbare Mängel” bestanden werden.

Wir stellen im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit Ihr Fahrzeug diesen Anforderungen entspricht.

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